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Naturschutzprojekte

Der Naturschutz in Celle ist ein wichtiges Thema, das uns alle betrifft. Es gibt viele Möglichkeiten, wie wir dazu beitragen können, unsere Umwelt zu schützen und zu erhalten. 

Die Stadt setzt sich aktiv für den Erhalt und Schutz der Natur ein. Es gibt zahlreiche Naturschutzgebiete und -projekte, die von der Stadt und verschiedenen Organisationen unterstützt werden. Dazu gehören beispielsweise die Renaturierung von Flüssen und Bächen, die Schaffung von Lebensräumen für bedrohte Tierarten und die Förderung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln. 

Hier ist es wichtig, dass wir uns an die Regeln halten und die Natur nicht unnötig belasten. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, Müll zu vermeiden und richtig zu entsorgen. Auch das Sparen von Energie und Wasser kann einen großen Beitrag leisten. Auch die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich für den Naturschutz zu engagieren und ihren Teil zum Erhalt der Natur beizutragen. Wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir dazu beitragen, dass die Natur in Celle auch für kommende Generationen erhalten bleibt.

Landschaftsplanung
Stadt Celle © Stadt Celle

Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind nach gesetzlicher Definition Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

An Tieflandflüssen wie Aller und Fuhse sind Hochwässer Erscheinungen des natürlichen Wasser­kreislaufes und grundsätzlich unvermeidlich.
Die Lage der Stadt Celle im Bereich des Zusammentretens von Aller, Fuhse und Lachte bedingen besondere Gefahrenlagen, die bei großen Hochwasserereignissen weiträumige Überschwemmungen ergeben und im südlichen Stadtgebiet auch einige Siedlungsbereiche betreffen.
Die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets durch Verordnung ist in diesem Zusammen­hang eine wesentliche Maßnahme der geordneten Bewirtschaftung von Hochwässern und der großräumig wirksamen Vorsorge zur Schadensbegrenzung im Hochwasserfall, kann jedoch nicht mit einer Hochwasserschutzplanung gleichgesetzt werden.

Für ein nach einheitlichen Grundsätzen definiertes Bemessungsereignis (das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartende Hochwasser) wird durch die Verordnung zum einen der von der Ausuferung betroffene räumliche Bereich dokumentiert, damit der Öffentlichkeit auch die mögliche Ausdehnung von Hochwässern bewusst gemacht. Zum anderen sind in Überschwemmungsgebieten gesetzliche Verbote zu beachten, um die Rückhaltung und den schadlosen Abfluss von Hochwässern sicherzustellen. Dies gilt vor allem für Planungen und bauliche Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet.

Bislang sind nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben die Überschwemmungsgebiete der Unteraller, der Mittelaller und der Lachte festgesetzt worden, für die Fuhse gilt eine vorläufige Sicherung.

Karte mit Darstellung der Überschwemmungsgebiete im Stadtgebiet Celles