Inhalt

Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt unterstützt den Rat und den Verwaltungsausschuss bei deren Entscheidungen. Gleichzeitig prüft und berät das Rechnungsprüfungsamt die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Ziel ein ordnungsmäßiges, zweckmäßiges und wirtschaftliches Handeln zu fördern.

Das Rechnungsprüfungsamt hat innerhalb der Stadtverwaltung eine besondere Position. Obgleich organisatorisch dem Oberbürgermeister zugeordnet, ist es - anders als alle anderen Fachbereiche - bei seiner Aufgabenerfüllung nicht dem Leiter der Verwaltung, sondern dem Rat der Stadt Celle unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich. Der Leiter sowie die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes werden vom Rat berufen und abberufen. Neben dem Rat hat der Verwaltungsausschuss das Recht, Aufträge zur Prüfung zu erteilen. Der Fachdienst ist bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und weisungsfrei.

Leitbild des Rechnungsprüfungsamtes

Vorwort

Das Leitbild ist ein Positionspapier. Es gibt Auskunft über Ziele und methodisches Vorgehen des Rechnungsprüfungsamtes. Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung soll intensiv, offen und kooperativ sein.

Ziele und Aufgabenstellung des Fachdienstes

Vorrangiges Ziel der Prüfung ist, zur Verbesserung des Verwaltungshandelns beizutragen.

Maßstab der Prüfung sind Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.
Die Prüfberichte dienen der Steuerungsunterstützung des Rates und der Verwaltung. Sie beachten den Informationsbedarf des Rates, und um das Informationsziel zu erreichen, werden sie so aktuell wie möglich erstellt.

Methodisches Vorgehen

Die eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes wird von der Fachdienstleitung unterstützt.

Die Weitergabe von Informationen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird insbesondere durch regelmäßige Dienstgespräche und Austausch von Informationen gewährleistet.
Die Jahresprüfplanung wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes als Kontrakt mit der Fachdienstleitung aufgestellt. Auf dieser Grundlage können Kontrakte zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und dem Rat abgeschlossen werden.