Eingriffe in Natur und Landschaft
Eingriffsregelung
Grundsätzlich sind nach den gesetzlichen Regelungen vermeidbare Beeinträchtigungen zu vermeiden (Vermeidungsmaßnahmen). Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Im Rahmen der Eingriffsregelung werden dabei die einzelnen Schutzgüter der Eingriffsregelung einzeln abgearbeitet. Die zu beurteilenden Schutzgüter sind: die Arten- und Lebensgemeinschaften (Pflanzen und Tiere, Biotope), das Klima und die Luft, der Boden, das Wasser und das Landschaftsbild.
Für den „Laien“ werden Kompensationsmaßnahmen am ehesten in der Landschaft im Rahmen von Gehölzpflanzungen sichtbar. Aber es gibt in der Praxis verschiedenste Möglichkeiten einer Kompensation - z.B. die Schaffung von Magerrasen, Heiden und Brachen, die Anlage von Kleingewässern, die Renaturierung eines Baches, die Wiedervernässung von Mooren sowie die Schaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für geschützte Arten (z.B. die Schaffung eines Fledermauswinterquartiers).