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Grabarten und Gebühren

Grabstätten

Auf den kommunalen Friedhöfen werden folgende Grabstätten vorgehalten:

  • Urnenreihengrab
  • Kinder-/ Reihengrab
  • anonyme Grabstätte für Särge (Waldfriedhof) oder Urnen (Stadtfriedhof)
  • Urnenwahlgrab / in bevorzugter Lage
  • Wahlgrab / in bevorzugter Lage
  • naturnahe Grabstätte
  • Bienenstock (Kolumbarium)
  • Baumgräber (Laubengarten, Baumkreis, Buchenallee, Kirschbaumallee, Ribbeck’s Garten )
  • Arche
  • Rosenfrieden

Im Rahmen der Vorsorge (schon zu Lebzeiten) können folgende Grabarten erworben werden:

  • Alle Urnenwahlgräber / in bevorzugter Lage (auch halbanonym mit Grabstein)
  • Alle Wahlgräber / in bevorzugter Lage (auch halbanonym mit Grabstein)

Gebühren

Die Gebühren für Bestattung und Nutzungsrechte staffeln sich nach den verlangten Leistungen (Ausstattung der Trauerhalle, Benutzung der Leichenhalle und manches mehr), der Art der Beisetzung und der Größe des Grabes.

Einer Faustregel zufolge sind die Gebühren für die Nutzungsrechte an einem Urnengrab (weil kleiner) geringer als an einem Erdgrab, an einem Reihengrab geringer als an einem Wahlgrab.

Die aktuellen Gebühren sind finden Sie hier: