Hierzu zählen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder Trennung, Geburt eines weiteren Kindes und Tod eines Familienangehörigen.
Ferner besteht ein Sonderfonds der Stiftung, aus dem folgender Personenkreis gefördert werden kann:
- junge Auszubildende oder Schülerinnen, die ihre Ausbildung nach der Geburt des Kindes beenden wollen. Voraussetzung ist, dass die eigene Familie nicht helfen kann und das Jugendamt die Kosten für eine Kinderbetreuung nicht übernimmt.
- alleinerziehende Schwangere und Alleinerziehende, die in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
- Alleinstehende und Familien, die Drillinge oder Vierlinge erwarten.