Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden laut § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder ihrer besonderen kulturhistorischen Bedeutung ihrer Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
In der Stadt Celle bestehen im Moment sieben LSG. Das sind:
- das LSG »Südheide im Gebiet der Stadt Celle«
- das LSG »Weißes Moor bei Hustedt«
- das LSG »Garßener Loh«
- das LSG »Behrenshop bei Altenhagen«
- das LSG »Vogelschutzgehölz Mattieshagen«
- das LSG »Baum- und Strauchbestand auf dem Wege von Groß Hehlen nach Boye«
- das LSG »Entenfang Boye«.
Die entsprechenden Regelungen zum Schutz der Gebiete finden Sie durch einen Klick auf den jeweiligen Eigennamen der LSG (Hinterlegung der LSG-VO). Um die genaue Lage der LSG im Stadtgebiet finden zu können, klicken Sie bitte hier.