Naturschutzgebiet: Festsetzung
Im besiedelten und unbesiedelten Bereich sind Maßnahmen erforderlich, um Tier- und Pflanzenarten in ihren angestammten Lebensräumen zu erhalten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und die Funktionsfähigkeit der Naturgüter Boden, Wasser und Luft zu sichern.
Daraus ergeben sich die Aufgaben der Naturschutzbehörde, die sich hierzu insbesondere auf das Bundesnaturschutzgesetz und das hierzu erlassene Niedersächsische Ausführungsgesetz stützt. Wesentlicher Schwerpunkt ist die Sicherung und Entwicklung besonderer Schutzgebiete und Biotope.
Landschaftsschutzgebiet »Oberes Allertal« »
Dieses Landschaftsschutzgebiet umfaßt einen wesentlichen Teil der Alleraue und die Lachtemündung.Die zeitweise überschwemmte Talaue zeichnet sich nicht nur durch ... weiterlesen