Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen oder zum Schulbesuch ist in Einzelfällen möglich. Sofern die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilt hat, kann zudem eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden.