Kindertagesbetreuung
Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
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Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
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Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)
Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für die kommunalen Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege liegt bei der Stadt, für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft beim jeweiligen Träger.
Eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen in Celle finden Sie hier.
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge orientieren sich an der Entgeltordnung für Kindertagesstätten. Sie können hinsichtlich der Mittagsverpflegung und evtl. gesondert erhobener Vereinsbeiträge variieren.
Die Übernahme der Elternbeiträge nach § 90 SBG VIII, kann seit 01.01.2019 beim Jugendamt, Landkreis Celle, Trift 26, 29221 Celle, beantragt werden.