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Schwerbehindertenausweis Ausstellung erstmalig

Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles Passfoto
  • Nachweis zum Grad der Behinderung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.

Was sollte ich noch wissen?

Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.