Kinder mit Behinderungen im Krippen- und Kindergartenalter (0-6 Jahre)
Integrative Kindergartenbetreuung
Das Angebot einer integrativen Kindertagesstättenbetreuung richtet sich an Kinder mit Behinderung bzw. an Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, in der Altersgruppe von 3 – 6 Jahren. In einer integrativen Kindertagesstättengruppe werden Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut.Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen
Einzelintegration
Sprachheilkindergärten und Sonderkindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Krippen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Sofern die Verfahrensbedingungen eingehalten werden (können), ist diese Betreuungsform grundsätzlich in jeder Krippe möglich.
Weiterführende Informationen zur Betreuung sprach- oder hörbehinderter Kinder erhalten Sie im Internet beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. direkt bei der Fachberatung im landesärztlichen Dienst für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Betreuung des Kindes mit Behinderung - in der Altersgruppe von drei bis sechs Jahren - werden bei der Integrativen Kindergartenbetreuung und bei der Einzelintegration vom Land getragen, die spezielle Betreuung sprach- oder hörbehinderter Kinder tragen das Land und die gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam.
Für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen sind Elternbeiträge und Verpflegungskosten nach der gleichen Regelung wie bei Kindern ohne Behinderung zu erheben.