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Tiny House Siedlung

Thema: Stadtplanung – Wohnen

Stadt-/Ortsteil: Altstadt/­Blumlage


Projektbeschreibung

Zunehmend mehr Menschen sind daran interessiert, ihren Wohnraum zu verkleinern. Tiny Houses und Modulhäuser stellen sich dabei immer öfter als geeignete architektonische Lösung dar, Wohnraum zu reduzieren und möglichst effizient zu gestalten und dabei gleichzeitig den Besitz von Wohneigentum zu realisieren. „Downsizing“ ist dabei ein wichtiges ideelles Stichwort.
Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen zu schaffen, die unterschiedliche Segmente bedienen. Um die Attraktivität des Wohnstandortes Celle zu stärken, soll daher ein breites Wohnangebot geschaffen werden. Aufgrund des deutschen Bau- und Planungsrechts können Tiny Houses jedoch nicht an jedem beliebigen Ort aufgestellt werden. Deutschlandweit gibt es bislang nur wenige Standorte explizit für Tiny Houses, an denen eine dauerhafte Wohnnutzung dem öffentlichen Recht entsprechend möglich ist.

Im Ortsteil Blumlage/Altstadt soll daher eine sowohl stadt- als auch naturnahe Tiny House-Siedlung realisiert werden. Die 18 Grundstücke haben eine Größe zwischen ca. 250 und ca. 315 m².

Ein bedeutender städtebaulicher Baustein ist die Realisierung eines autofreien bzw. autoarmen Wohnquartiers. Stellplätze sind am Rande des Quartiers in Form einer Gemeinschaftsstellplatzanlage vorgesehen.

Was kann ich bauen und was nicht?

Was in der Tiny House-Siedlung gebaut werden kann, regelt der Bebauungsplan Nr. 159 der Stadt Celle „Steinfurt“ (s. interner/externer Link).

Um auch wirklich nur Tiny Houses zu ermöglichen, wird die maximale Grundfläche auf 50 m² begrenzt – gemessen inkl. der Außenwände. Da die Wohnfläche in Tiny Houses begrenzt ist, gewinnen Außenwohnbereiche (Terrassen) an Bedeutung. Aus diesem Grund kann die Grundfläche durch überdachte und nicht überdachte Terrassen um bis zu 15 m² überschritten werden.

Aufgrund der verhältnismäßig kleinen Wohnfläche verfügen Tiny Houses häufig über wenig Stauraum. Es besteht daher die Möglichkeit Nebenanlagen wie etwa Geräteschuppen bis zu einer Größe von insgesamt 25 m² zu errichten. Auch befestigte Wege zählen dazu.

Zur Unterbringung von Kraftfahrzeugen ist eine Gemeinschaftsstellplatzanlage vorgesehen. Die Unterbringung des eigenen KFZ auf dem Grundstück ist nicht gestattet.

Bei der Gestaltung der Tiny Houses macht der Bebauungsplan den Bauwilligen keine Vorgaben. Jede/r Bauherr/in kann ihr/sein Tiny House individuell und frei gestalten.

Wie ist der aktuelle Stand?

Die Planungsphase haben wir mit Beschluss des Bebauungsplans Nr. 159 der Stadt Celle „Steinfurt“ durch den Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung am 31.03.2022 abgeschlossen. Nun gehen wir in die Umsetzungsphase über. Dazu zählen u.a. die Erschließung der Baugrundstücke sowie weitere vorbereitende Maßnahmen. Läuft alles nach Plan werden die Erschließungsarbeiten Ende Oktober dieses Jahrs abgeschlossen sein (abhängig von Witterung, Materialverfügbarkeit etc.). An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass ein Grundstück erst nach Abschluss der Erschließungsarbeiten bebaut werden kann.

Wie und wo kann ich mich auf eines der Grundstücke bewerben?

Die Bewerbungsphase erfolgt vom 25.06.2022, 0.00 Uhr bis zum 24.07.2022, 23.59 Uhr.
Die Bewerbung auf eines der Grundstücke ist nur innerhalb der Bewerbungsphase über das Bewerbungsformular auf der Homepage der Stadt Celle möglich sein. In dieser Zeit wird auf der Startseiteeine gut sichtbare Verlinkung eingerichtet.
Bei der Bewerbung können Sie drei Wunschgrundstücke benennen. Die Bezeichnung der Grundstücke können Sie dem Grundstücksaufteilungsplan entnehmen. Im Anschluss werden die 18 Baugrundstücke im Losverfahren an die glücklichen Bewerber/innen vergeben.
Es wird sich vollständig um Kaufgrundstücke handeln! Die Stadt veräußert lediglich die Baugrundstücke. Die Genehmigung und die Herstellung der Tiny Houses liegt in der eigenen Verantwortung der Bauwilligen. Bei der Wahl des Herstellers werden keine Vorgaben gemacht.

Wie viel kostet ein Grundstück in der Tiny House-Siedlung?

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 15.06.2022 einen Kaufpreis von 220 €/m² (für Grundstück Nr. 9 207,00 €/m²) beschlossen. Beim Erwerb eines der Grundstücke wird gleichzeitig ein Stellplatz in der Gemeinschaftsstellplatzanlage sowie ein Anteil an den privaten Erschließungswegen als Miteigentum erworben.
Der Kaufpreis ist inkl. der Erschließungs- und Abmarkungskosten zu verstehen.

Was ist sonst noch wichtig?

Allen Interessierten möchten wir bereits frühzeitig einige Hinweise mit auf den Weg geben. Rechtlich gesehen, sind Tiny Houses, die dem dauerhaften Wohnen dienen, Gebäude (auch Tiny House on Wheels) und müssen damit baugenehmigungsfähig sein sowie sämtlichen Anforderungen und technischen Nachweisen etc. entsprechen. Insbesondere auf den Wärmeschutznachweis möchten wir an dieser Stelle hinweisen, da dieser bei Tiny Houses ein sehr komplexes und anspruchsvolles Thema ist. Suchen Sie daher möglichst frühzeitig ein Gespräch zu potenziellen Herstellern und klären Sie das ab. Es wäre schade, wenn der Traum vom Tiny House deshalb platzen würde.

Einige Grundstücke sind über private Zuwegungen erschlossen, die eine Breite von 4 m aufweisen und auf die Erreichbarkeit von Gespannen mit Zugfahrzeug und Tiny House on Wheels (THoW) ausgelegt sind. Daher sind diese Grundstücke grundsätzlich eher für THoW geeignet. Sofern auf diesen Grundstücken ein „größeres“ Tiny House realisiert werden soll (z.B. ein Mobilheim), sollte im Vorfeld geklärt werden, ob der jeweilige Hersteller das Grundstück auch erreichen und das Tiny House bis auf das Grundstück liefern kann oder ggf. eine Endmontage vor Ort erfolgen muss.


Gern stehen wir Ihnen bei offenen Fragen zur Verfügung.