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Fahrradfahren in der Celler Innenstadt

Die Straßen in der Celler Innenstadt können den vielfältigen Ansprüchen, die an sie gestellt werden, nur gerecht werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer und Nutzer aufeinander Rücksicht nehmen.

Verhaltensregeln für Fahrradfahrer in der Innenstadt

  • In freigegebenen Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang.
  • In frei gegebenen Fußgängerzonen gilt Schrittgeschwindigkeit.
  • In verkehrsberuhigten Bereichen gilt ebenfalls Schrittgeschwindigkeit.
  • Einbahnstraßen dürfen nur in Gegenrichtung befahren werden, wenn diese entsprechend beschildert sind.
  • Die zulässigen Fahrtrichtungen und Zeiten können dem Innenstadtplan entnommen werden.