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Ihre Eheschließung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Namensführung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe:

Gemeinsamer Ehename

Es kann bei der Eheschließung ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden. Dieses kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau sein. Auch ein Familienname (Ehename) aus einer Vorehe kann zum gemeinsamen neuen Namen in der Ehe bestimmt werden. Die Ehenamensbestimmung muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

Beispiel:

  • Frau Winter, geb. Traum und Herr Winter oder
  • Frau Traum und Herr Traum, geb. Winter

Getrennte Namensführung

Wenn kein Ehename geführt werden soll, verbleibt es bei getrennter Namensführung, das heißt beide führen den Namen weiter, den sie bei Eingang der Ehe tragen.

Beispiel:

  • Frau Traum und Herr Winter

Doppelname

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht der eigene Name ist, kann der eigene Name dem neuen Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden. Es kann dann allein ein Doppelname geführt werden. Die Bestimmung des Doppelnamens muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht bisher nicht zu.

Beispiel:

  • Frau Traum und Herr Winter-Traum oder
  • Frau Traum und Herr Traum-Winter oder
  • Frau Winter-Traum und Herr Winter oder
  • Frau Traum-Winter und Herr Winter

Die Ehenamensbestimmung am Tag der Eheschließung ist gebührenfrei. Die Ehenamensbestimmung ist auch nach Eheschließung möglich und kostet 30 Euro.