Allgemeinverfügung
- Auf dem in der beigefügten Karte gekennzeichneten Fläche im Bereich der Dammaschwiese ist am 13. Mai 2021 (Christi Himmelfahrt) das Mitführen von Glasflaschen, Gläsern und Glasbehältnissen sowie von Waffen, waffenähnlichen und sonstigen gefährlichen Gegenständen verboten. Die Karte ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
- Das Betreten der unter Ziffer 1 genannten Fläche ist für die Zeit von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt.
- Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gem. § 80 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) – in der z. Z. geltenden Fassung – im öffentlichen Interesse angeordnet.
- Diese Verfügung gilt an dem der öffentlichen Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Die Allgemeinverfügung kann während der Öffnungszeiten am Counter im Neuen Rathaus, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, eingesehen werden.
Stadt Celle – Der Oberbürgermeister