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11.10.2021

Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Die Meldebehörden übermitteln im März 2022 Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Geburtsjahrgang 2005 zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Soldaten-gesetz an das Bundesamt für Wehrverwaltung.
Betroffene Personen können dieser Datenübermittlung widersprechen. Wer gegen die Datenübermittlung Widerspruch einlegen möchte, wende sich bis zum 28.02.2022 an das Bürgerbüro der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle. Das Widerspruchsrecht kann auch von den Erziehungs- /Sorgeberechtigten wahrgenommen werden.


Celle, 05.10.2021
Stadt Celle

Quelle: FD33