Seiteninhalt
25.11.2021

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren Celle-Ost, Landkreis Celle

Für die aufgrund des Beschlusses vom 26.11.2010 und der Änderung des Flurbereinigungsgebietes vom 17.05.2016 zur Flurbereinigung Celle-Ost gehörenden Flurstücke ist die Wertermittlung gemäß §§ 27 bis 32 und § 85 Nr. 4 des Flurbereinigungsgesetzes durchgeführt worden.

Die auf Karten dargestellten Ergebnisse der Wertermittlung sowie der Wertermittlungsrahmen haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten an mehrern Tagen zwischen dem 13.09. und dem 22.09.2021 ausgelegen und sind diesen erläutert worden.

Gegen die Wertermittlungsergebnisse sind von folgenden Teilnehmern begründete Einwendungen vorgebracht worden:

Ordnungsnummern: 115, 116, 120, 143, 148, 157, 166, 170, 172, 173, 191, 201, 202, 212, 256, 258, 260 und 267

Die vorgebrachten Bedenken haben sich ausschließlich auf die Grünlandbewertung von langjährigen Ackerflächen gemäß Klassifizierung in den Nachweisen des Liegenschaftskatasters bezogen. Eine diesbezügliche Anpassung der amtlichen Bodenschätzung hat noch nicht stattgefunden, über die Auswertung der Anträge zur Agrarförderung hat sich der Ackerstatus jedoch eindeutig nachweisen lassen.

Zur Abhilfe ist der Wertermittlungsrahmen an diese Verhältnisse angepasst worden.

Der Wertermittlungsrahmen ist dazu um den folgenden Absatz ergänzt worden:

Im Grünlandschätzungsrahmen eingestuftes Ackerland

Hierbei handelt es sich um Flächen, die nachweislich seit Jahren als Ackerland genutzt werden, jedoch im Zuge der Bodenbewertung als Grünland eingestuft worden sind.

Die Flächen werden als Acker eingestuft. Die Grünlandzahl wird dazu bei den Bodenarten lehmiger Sand (lS) und Lehm (L) Bodenstufen II und III mit einem Abschlag von 8 % versehen und als Wertzahl übernommen. Bei der Bodenart lehmiger Sand Bodenstufe I und bei der Bodenart Sand (S) wird die Grünlandzahl reduziert um 15 % als Wertzahl eingeführt.

Die Wertermittlung ist für das gesamte Verfahrensgebiet entsprechend überarbeitet worden und die Einwender sind darüber hinaus schriftlich über die Ergebnisse informiert worden.

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden für die Flurstücke in dem Unternehmens-flurbereinigungsverfahren Celle-Ost hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), festgestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg -Geschäftsstelle Verden-, Eitzer Str. 34, 27283 Verden, erhoben werden.

Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tage nach Bekanntmachung.

Hinweis:

Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen der Geschäftsstelle Verden“.

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg,

Geschäftsstelle Verden

Im Auftrage

(Schüller)

Stellv. Projektleiter