Straßenrechtliche Einziehung
Gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetz (NstrG) vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung wird die Parkpalette an der 77er-Straße mit sofortiger Wirkung als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen.
Das Verfahren betrifft das Flurstück 16/43 Flur 43 Gemarkung Celle.
Die Parkpalette ist als öffentliche Verkehrsfläche entbehrlich.
Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, per elektronischer Kommunikation über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erheben beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, Telefax: 04131/8545399“.
Stadt Celle
Der Oberbürgermeister