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Gaststättenüberwachung


Von Gaststättenbetrieben können gelegentliche Störungen oder Belästigungen ausgehen. Dabei kann es sich um Lärmbelästigungen oder auch um Geruchsbelästigungen handeln. Sofern diese eine für die Umgebung nicht zumutbare Beeinträchtigung darstellen, können entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet werden. Für die Bearbeitung entsprechender Beschwerden über Gaststätten ist eine Beschreibung der von dem Betrieb ausgehenden Störungen oder Belästigungen erforderlich. Hinweise können sowohl formlos schriftlich oder aber auch mündlich gegeben werden. Auf Wunsch werden Angaben auch vertraulich behandelt. Kosten für den Beschwerdeführer entstehen nicht.

Rechtsgrundlage


Es gelten die Bestimmungen des Gaststättengesetzes. Außerdem sind Regelungen der TA Lärm oder andere immissionsrechtliche Regelungen zugrunde zu legen.