Anerkennung von Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen Beantragung
Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss die Anerkennung der Prüfstelle beantragen.
Die Prüfstelle kann aus einer
- Sachverständigenorganisation oder
- nach anderen Rechtsvorschriften zugelassenen Überwachungsstelle bestehen.
Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Gleichwertige Anerkennungen anderer EU-/EWR-Staaten sind Anerkennungen in Deutschland gleichgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (ZLS).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über die Unabhängigkeit der Prüfstelle
- Nachweise über die Verfügbarkeit der für die unabhängige Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Organisationsstrukturen
- Nachweise über die Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit des beauftragten Personals
- Nachweise über das Vorhandensein einer Qualitätssicherung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anerkennung muss vor Aufnahme der Prüftätigkeiten erfolgt sein.
Prüfstellen aus anderen EU-/EWR-Staaten müssen die Gleichwertigkeit der Anerkennung vor Aufnahme der Prüftätigkeiten nachweisen.
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Anerkennung muss schriftlich gestellt werden. Er ist handschriftlich zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.