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Wasserschutzgebiet Garßen: Aus­nahmegenehmigung für die Ver­sickerung von Niederschlagswasser

Die unterirdische Versickerung von Regenwasser gehört im Wasserschutzgebiet zu den beschränkt zulässigen Handlungen.

Es ist zu beachten, dass die Niederschlagswasserbeseitigung  über oberflächennahe Versickerungseinrichtungen (Sickermulden, fugendurchlässige Pflasterung, Flächenversickerung) vorgenommen werden sollte. Diese Art der Regenwasserversickerung darf auch innerhalb des Wasserschutzgebiet Garßen  ohne Ausnahmeerlaubnis betrieben werden, sofern es sich um nicht schädlich belastetes Oberflächenwasser handelt.

Dagegen ist die Versickerung von Niederschlagswasser mittels unterirdischer Versickerungsanlagen (Sickerschächte oder Sickerrohre / Drainagen) in den Untergrund zwar eingeschränkt und unter Auflagen möglich, bedarf aber nach der Wasserschutzgebietsverordnung des Wasserwerks Garßen einer Ausnahmeerlaubnis, die Ihnen auf Antrag von der Unteren Wasserbehörde der Stadt Celle kostenpflichtig erteilt wird. Dieses gilt auch für Niederschlagswasser von Dachflächen.

Die Gebühr für diese Ausnahmeerlaubnis beträgt zurzeit 43 €

Die Ausnahmegenehmigung ist vorab bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Celle mit dem Vordruck zur Mitteilung über die Art der Niederschlagswasserbeseitigung zu beantragen.

Dem Antrag sind die Planunterlagen der Versickerungseinrichtungen beizufügen, sofern diese nicht bereits mit einem Entwässerungsantrag eingereicht wurden.