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Sonstige Hinweise zur Studienvorbereitung und zum Studium


Diese Hinweise gelten nicht für EU-Bürger!

Finanzierung des Studienaufenthaltes

Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist der gesicherte Lebensunterhalt für einen Aufenthalt in Deutschland. Teilnehmer an studienvorbereitenden Maßnahmen oder Studenten müssen monatlich mindestens 634 € zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt in Deutschland sicherstellen zu können. Dieser Betrag beinhaltet die Lebenshaltungskosten, die Miete für Wohnraum und die Beiträge zur Krankenversicherung und ist bei jeder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nachzuweisen.

Krankenversicherungsschutz

Ihre Krankenversicherung hat für Ihren Aufenthalt in Deutschland die medizinisch notwendigen Behandlungen (ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen) zu leisten und ist bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis durch die Vorlage des Versicherungsscheines oder durch eine Bescheinigung der Versicherung, aus der der Versicherungsumfang zu erkennen ist, zu belegen.

Bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist der Krankenversicherungsschutz durch eine regelmäßige Beitragszahlung oder eine aktuelle Krankenversicherungsbescheinigung nachzuweisen.

Hinweis:
Sind Sie bereits in Ihrem Heimatland krankenversichert, sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsträger, weil der Krankenversicherungsschutz auch für Deutschland gültig sein muss. Lassen Sie sich auch den Versicherungsumfang schriftlich bestätigen. Diese Bescheinigung ist immer aktuell mit deutscher Übersetzung bei der Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorzulegen.

Wechsel des Aufenthaltszweckes

Ein Wechsel des Aufenthaltszwecks ist generell erst nach Abschluss des Studiums möglich. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung, falls Sie den Aufenthaltszweck ändern möchten.

Wechsel des Studienfaches

Ein Studienfachwechsel ist grundsätzlich möglich. Entscheiden Sie sich für einen Studienfachwechsel, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass das Studium noch in einer angemessenen Zeit abgeschlossen werden kann. Als angemessene Zeit gilt die durchschnittliche Studiendauer der neuen Fachrichtung zuzüglich drei Semester, und die Gesamtaufenthaltdauer von zehn Jahren soll nicht überschritten werden.

Die Immatrikulationsbescheinigung und eine Bescheinigung über die durchschnittliche Studiendauer sind bei der nächsten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach dem Studienfachwechsel vorzulegen.

Angemessene Studiendauer

Die für die Zulassung zum Studium erforderliche Vorbereitung auf die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) darf in der Regel nicht länger als zwei Jahre dauern.

Für das Fachstudium gilt eine Gesamtdauer in Höhe der durchschnittlichen Studienzeit zuzüglich drei Semester. Die Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren soll nicht überschritten werden.

Beschäftigung neben der Studienvorbereitung und dem Studium

Während der Studienvorbereitung/des Studiums berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zu einer Beschäftigung von bis zu 90 Arbeitstagen oder 180 halben Arbeitstagen pro Jahr.

Während des Studiums eröffnet Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zusätzlich die Möglichkeit, ohne zeitliche Beschränkung studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung auszuüben.

Arbeitsplatzsuche nach dem Studium

Der Studienabsolvent hat die Möglichkeit, nach einem seiner Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu suchen. Dazu kann nach Abschluss des Studiums die Aufenthaltserlaubnis um bis zu einem Jahr verlängert werden.

Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach dem Studium

Hat der Studienabsolvent einen seiner Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz gefunden, so kann eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte erteilt werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.