Beantragung der Bestimmung als Untersuchungsstelle für die Untersuchung von Bioabfall gemäß Bioabfallverordnung
Wollen Sie Behandlungsanlagen für Bioabfall daraufhin kontrollieren, dass Hygienisierungsverfahren dort vorschriftsmäßig durchgeführt und Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffe und weiterer Parameter eingehalten werden, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Untersuchungsstelle zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind Nachweise und Informationen zur erforderlichen Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und der gerätetechnischen Ausstattung einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen. Sind Sie überregional tätig, kann die Behörde verlangen, dass Sie eine gültige Akkreditierung über die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 vorlegen, die sich auf die Parameter und Untersuchungsverfahren gemäß den Anhängen 2 und 3 BioAbfV bezieht.
Rechtsgrundlage
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: EUR 60 – 1500
nach Zeitaufwand, jedoch mindestens EUR 67
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz