Studienvorbereitung
Ausländische Staatsangehörige, die ein Studium anstreben, aber noch nicht an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder an vergleichbaren Ausbildungsstätten zugelassen sind, befinden sich in der Studienvorbereitung und benötigen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.
Es gelten die
- allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen
- aktuelles Passfoto
- Finanzierungsnachweis
- Wohnraumnachweis des Vermieters
- Nachweis über den erforderlichen Krankenversicherungsschutz
- Bescheinigung über die Teilnahme an studienvorbereiteten Maßnahmen
Nach bestandener deutscher Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) erhalten Sie nach den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen den Status als Student. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten die Regelungen für Studenten.
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von
- bis zu einem Jahr: 50 €
- mehr als einem Jahr: 60 €
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von
- bis zu drei Monaten: 15 €
- mehr als drei Monaten: 30 €
Wechsel des Aufenthaltszwecks und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 40 €
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (PDF, 837 kB)