Au-pair-Beschäftigung
Der Aufenthalt als Au-pair ist für junge Menschen gedacht, die ihre deutschen Sprachkenntnisse/Berufserfahrung vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes erweitern wollen.
Die Gegenleistung besteht in der Mitwirkung an den familiären Aufgaben (leichte Hausarbeiten, Kinderbetreuung) bei einer Gastfamilie für maximal ein Jahr.
Für die erforderliche Aufenthaltserlaubnis gelten die
- Allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen
- aktuelles Passfoto
- Au-pair-Vertrag