Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung ohne Wertmarke
Um die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen zu können, wird ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke benötigt. Das Beiblatt wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und dessen Außenstellen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gültigkeit des Beiblattes entspricht der des Behindertenausweises.
Was sollte ich noch wissen?
Fragen zum Thema "Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter" können über folgendes Kontaktformular gestellt werden: