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Umweltschutz

Umweltschutz ist als gesellschaftliches Ziel und politisches Handlungsfeld vor allem darauf gerichtet, Wasser, Boden, Luft, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Vielfalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie historisch gewachsene Landschaften als unverzichtbare Ressourcen dauerhaft zu sichern. Insbesondere gilt es Gefährdungen dieser Schutzgüter oder der menschlichen Gesundheit abzuwehren.

Dies erfordert auf politischer, wirtschaftlicher und privater Ebene ein langfristig zielorientiertes, konsequentes Umweltschutzhandeln, das angesichts komplizierter und weltweit verknüpfter Wirkungszu­sammen­hänge nur durch umfassende und detaillierte Norm- und Regelwerke sinnvoll gelenkt werden kann.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen des Umweltschutzes in Deutschland werden heute durch Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union vorgegeben, die anschließend durch Bundes- oder Landesgesetze, Verordnungen und weitere Regelwerke konkretisiert und ausgefüllt werden.
Politisch vereinbarte Normen bedürfen der Umsetzung und Überwachung durch staatliche Institutionen; wesentliche Aufgabenbereiche der sogenannten "Umweltbehörden" sind in Niedersachsen den Landkreisen, kreisfreien und großen selbständigen Städten zugewiesen; auch die Stadt Celle ist demnach als "untere" Behörde zuständig im Bereich der Wasserwirtschaft und Gewässeraufsicht, des anlagenbezogenen Immissionsschutzes, des Natur- und Landschaftsschutzes und des Bodenschutzes. 

Innerhalb der Stadtverwaltung sind diese Aufgaben dem Fachdienst "Umweltschutz" zugewiesen.
Neben den am Schutz bestimmter "Umweltmedien" wie Wasser, Boden, Luft, Tier- und Pflanzenarten orientierten Aufgabenfeldern haben übergreifende Regelungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von Projekten und Plänen, zu Umweltinformationen, zum Umgang mit Umweltschäden und zu Umwelt-Rechtsbehelfen zunehmend Bedeutung für die Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten.