Europäische Union: Freizügigkeitsbescheinigung, Aufenthaltskarte
Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, erhalten eine auf 5 Jahre befristete Aufenthaltskarte, anschließend eine Daueraufenthaltskarte. Familienangehörige sind die Ehegatten und die Kinder bis zum 21. Lebensjahr des Unionsbürgers sowie die Eltern und Kinder des Unionsbürgers oder des Ehegatten, sofern diesen Unterhalt gewährt wird.
Für Lebenspartner von Unionsbürgern gilt die Anwendung der für die Lebenspartner von Deutschen geltenden Vorschriften
Hinweis: Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.