Integration / Sprachkurs
In Sprachkursen sollen Grundkenntnisse der deutschen Sprache erlernt werden. Ein Orientierungskurs vermittelt zusätzlich Kenntnisse über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Einzelheiten können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfahren.
Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und wird bei der Einbürgerung berücksichtigt.
Bei Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis stellt die Ausländerbehörde einen Nachweis aus, der zur Teilnahme an einem Integrationskurs entweder berechtigt oder verpflichtet.
Die Kurse können bei dem CJD Jugenddorf Celle oder der Volkshochschule Celle belegt werden. Hier finden Sie auch Angebote, die sich an Analphabeten, Jugendliche und Frauen mit Möglichkeiten der Kinderbetreuung richten.
Die Teilnahme an den Kursen ist kostenpflichtig. Befreiungen sind bei einem SGB II/XII-Leistungsbezug möglich. Näheres erfahren Sie bei uns und dem jeweiligen Kursanbieter.