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Einladung / Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher


Das Visum wird von der Auslandsvertretung erteilt, wenn die Anwesenheit des Antragstellers Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Dazu gehört auch der Nachweis durch den Antragsteller, dass sein Aufenthalt in Deutschland ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel finanziell gesichert ist mittels Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweisen oder durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung.

Ist der Ausländer selbst in der Lage, den Lebensunterhalt zu sichern, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausnahmslos entbehrlich. Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ist nicht Voraussetzung für die Annahme des Visaantrages.

Neben der Finanzierung des Aufenthaltes und der Vorlage eines gültigen Reisepasses ist der Besuchszweck gegenüber der Auslandsvertretung zu erläutern. In diesem Rahmen wird die Auslandsvertretung auch prüfen, ob der Antragsteller bereit ist, nach Ablauf des Besuchszeitraumes wieder in sein Heimatland zurückzukehren (Rückkehrwilligkeit).

Ein Touristenvisum wird für maximal 3 Monate erteilt. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin. Das Visum muss bei der deutschen Botschaft vor der Einreise für den Zeitraum beantragt werden, den man auch in Deutschland verbringen möchte.