Einladung / Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher
Ist der Ausländer selbst in der Lage, den Lebensunterhalt zu sichern, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausnahmslos entbehrlich. Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ist nicht Voraussetzung für die Annahme des Visaantrages.
Neben der Finanzierung des Aufenthaltes und der Vorlage eines gültigen Reisepasses ist der Besuchszweck gegenüber der Auslandsvertretung zu erläutern. In diesem Rahmen wird die Auslandsvertretung auch prüfen, ob der Antragsteller bereit ist, nach Ablauf des Besuchszeitraumes wieder in sein Heimatland zurückzukehren (Rückkehrwilligkeit).
Ein Touristenvisum wird für maximal 3 Monate erteilt. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin. Das Visum muss bei der deutschen Botschaft vor der Einreise für den Zeitraum beantragt werden, den man auch in Deutschland verbringen möchte.