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Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr 20,00 € (ggf. Aufschlag bei höherem Zeitaufwand aufgrund besonderer Ermittlungen)

Die genannte Gebühr ist im Vorfeld zu entrichten und kann mittels Überweisung auf folgendes Konto bei der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
IBAN DE20 2695 1311 0000 0000 18,
BIC NOLADE21GFW
unter Angabe des Aktenzeichens: AO-Nr.: 18 PK: 30684 und Ihres Namens beglichen werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

Formulare