Seiteninhalt

Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke

Soll eine Melderegisterauskunft zur gewerblichen Nutzung erteilt werden, ist dies anzugeben. Diese Melderegisterauskunft ist zweckgebunden, eine Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn der Empfänger zuvor angegeben wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die grds. schriftliche Anfrage muss neben der Angabe zu Grund/Zweck zusätzlich noch beinhalten, dass die beantragten Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Anfragen ohne diese Angaben werden unbearbeitet zurückgesandt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: EUR 12,00

Die genannte Gebühr ist im Vorfeld zu entrichten und kann mittels Überweisung unter Angabe des Aktenzeichens: AO-Nr.: 18 PK: 30684 beglichen werden.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare