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Schreib's uns einfach!

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 08.06.2023


Schlossplatz, 29221 Celle

Radverkehr Bitte den Schutzstreifen o. baul. Schutz in Radweg mit baulichem Schutz umwandeln

In Richtung Schuhstraße wurde meine Frau gestern Abend fast frontal von einem Pkw angefahren. Heute muss ich mit meinem Lastenrad sogar zurücksetzen, da ein Bus am parkenden Bus vorbei will, dafür "meinen" Schutzstreifen benötigt und der Platz nicht für uns beide reicht. Sehen konnte ich das aber nicht, da ein Gebäude auf der Innenecke die Sicht nimmt. Das ist nicht die Schuld des Busfahrenden Menschen - es ist ein Fehler unserer Infrastruktur. So geschehen um 7:30 zur Stoßzeit mit Schulkindern. Ich schreibe Ihnen nach den beiden Vorfällen, da wir aktuell eine Neugestaltung vornehmen => BITTE sehen Sie einen baulichen Schutz für Radfahrende vor - die Radfahrenden und ich ganz besonders danken es Ihnen! [Außerdem hilft es der Statistik von "Schreib's uns einfach" mit erfolgreichen Abwicklungen.]

Kategorie: Radverkehr

Bearbeitung

09.06.2023 08:09
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle, kann ich Ihnen folgende Rückmeldung weiterleiten:

Vielen Dank für Ihre Schilderung und Vorschlag.

Die Kanzleistraße und die heutige Nutzung durch alle Verkehrsarten auf engem Raum sind bekannt. Größere Probleme in der Befahrung oder gar Unfallhäufungen liegen unseres Wissens nicht vor. Ein baulicher Schutz des Radverkehrs vor den übrigen Verkehrsarten ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich, ohne diese komplett aus der Kanzleistraße zu verbannen. Ob und in welchem Ausmaß hierzu zukünftig eine Änderung erfolgt ist zur Zeit Gegenstand der politischen Diskussion für den gesamten Innenstadtbereich. Sich daraus ergebende Anpassungen werden zu gegebener Zeit geprüft und bewertet.
Zur Situation jetzt wird angemerkt, dass der Busfahrer sehr wohl für das Befahren des Radschutzstreifens etwas kann. Die StVO ist hier eindeutig und regelt die Möglichkeit und Vorgehensweise bei Überholmanövern. Sollte dennoch der eigene Radschutzstreifen nicht befahrbar sein, berücksichtigen Sie bitte wie bereits beschrieben den §1 StVO und verzichten auf Ihr Fahrtrecht zu Gunsten der gegenseitigen Rücksicht-/ und Vorsichtnahme.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ideen- und Beschwerdemanagement der Stadt Celle

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