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Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 08.03.2025


Im Werder 16, 29221 Celle

Abfall- / Müllentsorgung Der Betreiber der Altglascontainer verletzt seine Betreiberpflichten

Der Betrieb dieser Altglascontainer verursacht erheblichen Lärm, auch außerhalb der gesetzlich zulässigen Betriebszeiten. Die Altglascontainer sind ursprünglich wohl mit Lärmschutzklappen ausgestattet gewesen, die den Einwurflärm abmildern sollen. Diese Lärmschutzklappen sind nicht mehr existent. Nach dem aktuellen Stand der Technik könnte der durch die Glaseinwürfe entstehende Lärm deutlich vermindert werden. Damit verstößt der Betreiber gegen §22 BImSchG. Der durch den Containerbetrieb entstehende Lärm wäre vermeidbar. Damit ist anzunehmen, dass der Betreiber eine Ordnungswidrigkeit nach §117 (1) OWiG (unzulässiger Lärm) begeht. Zudem könnte der Betreiber durch entsprechende Hinweise deutlich darauf hinweisen, zu welchen Zeiten der Einwurf unzulässig ist. Ich beantrage, den Betreiber dazu zu verpflichten, die Lärmbelästigung umgehend durch geeignete Maßnahmen zu vermindern. Sollte der Betreiber seinen Betriebspflichten nicht nachkommen, beantrage ich die Aufstellung der Container nach §25 (1) BImSchG zu untersagen.

Kategorie: Abfall- / Müllentsorgung

Bearbeitung

17.03.2025 09:49
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Fachfirma
beauftragt wurde den Mangel zeitnah zu beheben und somit Abhilfe zu schaffen.

Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, da die Container von Zeit zu Zeit von Pfandgeldsammlern
aufgebrochen werden und wir auf dieses Geschehen keinen Einfluss haben.

Mit freundlichen Grüßen


Ihre Ideen- und Beschwerdestelle
der Stadt Celle
13.03.2025 11:09
Status: In Bearbeitung

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