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Schwalbenberg 12, 29223 Celle
Feldberegnung ohne Pause
Zwar hat es heute geregnet, aber die letzten Wochen waren extrem trocken. Deshalb wird in der Landwirtschaft und den Gärten beregnet. Wegen der geringen Grundwasserneubildung ist die Beregnung in Stadt und Region Hannover bei Tagestemperaturen über 25 Grad tagsüber von 10 bis 18 Uhr verboten. In Celles östlichen Ortsteilen laufen genau in dem Zeitraum die Beregnungsmaschinen. Warum kümmert sich in Celle niemand darum? Wer ist in der unteren Wasserbehörde für die Kontrolle und die Genehmigung zuständig? Muss Celle nicht auch auf die Ressource Grundwasser achten, oder findet hier keine Überwachung statt?
Kategorie: Mängel
Bearbeitung
28.06.2023 08:22Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle, kann ich Ihnen folgende Rückmeldung weiterleiten:
In der Region Hannover wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab einer Temperatur von 24 Grad Celsius die Beregnung von Sportanlagen, Gärten (auch private), Grünflächen und Felder in der Zeit zwischen 11 und 18 Uhr untersagt und zwar unabhängig woher das Wasser kommt. Sie gilt ab 6.7.2023. Auf dieser Rechtsgrundlage wäre ein ordnungsrechtliches Verfolgen möglich.
Aktuell haben Stadt und Landkreis Celle an die Bürger und Bürgerinnen appelliert mit der Ressource Wasser schonend umzugehen. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen, ist ein ordnungsrechtliches Eingreifen nicht möglich. Es gelten daher die allgemeinen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes, nach denen die Nutzung von Grundwasser zur Gartenbewässerung ohne wasserbehördliche Erlaubnis möglich ist und die Grundwasserentnahmen zur Feldberegnung mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis in einer festgelegten Entnahmemenge möglich sind. Diese Mengen werden der Wasserbehörde gemeldet und werden durch diese überprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ideen- und Beschwerdemanagement der Stadt Celle