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Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 11.07.2024


Hafenstraße 26, 29221 Celle

Verkehrsplanung befristete Einbahnstraßenregelung verhindert Zufahrt zum 'Haus der Vereine' aus Richtung Biermannstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, bei allem Verständnis dafür, dass der zu klein dimensionierte Schützenplatz zum Abstellen der Schausteller-Wohnwagen nicht ausreicht und diese auf dem Fahrradstreifen und damit der Fahrbahn der Hafenstraße parken müssen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Zufahrt zum 'Haus der Vereine' unterbunden wird und künstlich Umwege in bereits verkehrsbelastete Bereiche erzeugt werden. Es reicht aus, wenn das Einbahnstraßenschild und die Bake hinter der Zufahrt aufgestellt werden. Da sich diese Situation zu jedem Schützenfest wiederholen wird, lohnt die Anfertigung von Zusatzschildern, die auf die Zulässigkeit der Einfahrt bis zum 'Haus der Vereine' hinweisen. Diese wären an der Biermannstraße unter den Sackgassenschildern anzubringen. Außerdem müssten die regulären "Wegweiser" teilweise "abgeklebt" werden. Mit freundlichem Gruß!

Kategorie: Verkehrsplanung

Bearbeitung

05.08.2024 07:58
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle, wird sich Ihrem Anliegen angenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ideen und Beschwerdemanagement der Stadt Celle
12.07.2024 10:25
Status: In Bearbeitung

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