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Widerspruch gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten

Öffentliche Bekanntmachung

Nach den Regelungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist es möglich, in folgenden Fällen Widerspruch gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu erheben:
Datenübermittlung an:

  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öf-fentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG);
  • Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG);
  • Presse und Rundfunk sowie Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften für den Fall eines Ehejubiläums und/oder Altersjubiläums (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG);
  • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG).

Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wende sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle.

Celle, 03.01.2023

Dr. Jörg Nigge
Oberbürgermeister