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Landpachtangelegenheiten

Landpachtangelegenheitem

Die Stadt Celle bietet ab sofort folgende Flächen zur Pacht an:

  • Extensives Grünland/Weideland, Gemarkung Celle, Flur 116, Flurstücke 244/2, 245/3, 247/2 (jeweils nördlich des Fußweges), insgesamt ca. 2,95 ha.
  • Lage: Kaninchengarten, östlich W-H-R, nördlich der Aller

Die zu verpachtenden Flächen liegen im FFH-Gebiet Nr. 90 „Aller“ sowie im Landschaftsschutzgebiet „Auengrünland und Auwälder bei Boye und Klein Hehlen". Flächenteile sind gleichzeitig als gesetzlich geschütztes Grünland bzw. als Lebensraumtyp nach der FFH-Richtlinie ausgeprägt. Die Flächen unterliegen zum einen den Regelungen des FFH-Rechts i.S. von § 33 + 34 BNatSchG, da der Grünlandtyp als Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie gilt. Zum anderen gelten für derartige Flächen im Überschwemmungsgebiet die Regelungen des gesetzlichen Biotopschutzes i.S. von § 30 (2) BNatSchG.

Entsprechende Bewirtschaftungsauflagen werden vertraglich vereinbart.

Mit Beginn der Bewirtschaftung ist in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Celle eine Bekämpfung des aufgelaufenen Jakobskreuzkrautes durchzuführen.

Der derzeit örtlich vorhandene Zaun stellt nicht die Grenze der Pachtfläche dar und muss ggf., zumindest in Teilen, umgesetzt werden.

Zusätzliche Aufwendungen werden gem. separat zu schließender Vereinbarung vergütet.

Bewerbungen, mit Abgabe eines Angebots zu Höhe der Jahrespacht, bis zum 31.12.2024 bei FD Immobilienmanagement, Abteilung Liegenschaften, unter Email Liegenschaften@Celle.de

Gemarkung/Lage:

Gemarkung Celle, Flur 116, Flurstücke 244/2, 245/3, 247/2

Größe:

2,95 ha

Frei ab:

18.10.2024

Bewerbung bis (Eingangstempel der Stadt Celle):

31.12.2024