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Aus aktuellem Anlass: Erinnerung an Hinweis zu Grund- und Hundesteuer

Quelle: Pressestelle

CELLE. Da uns aktuell vermehrt Anfragen erreichen, erneuern wir nochmals unseren Hinweis, dass die Bescheide über die Grund- und Hundesteuer Dauerwirkung haben. Bürgerinnen und Bürger erhalten ab Januar nur dann einen neuen Bescheid, wenn sich Änderungen an der Steuerfestsetzung ergeben.

Falls einen Dauerbeleg beziehungsweise Dauerauftrag eingerichtet wurde wird darum gebeten, die Beträge zu überprüfen.

Bitte beachten: Zahlungen an die Stadt Celle werden ab 2026 ausschließlich über die IBAN

  • DE20269513110000000018 (Sparkasse),
  • DE67251900010710057400 (Volksbank) und
  • DE67257400610281080200 (Commerzbank)

entgegengenommen. Kontoinhaber ist immer die Stadt Celle.