„Momentan sieht es dort drastisch dramatisch aus“, sagte Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge am 9. März live im Interview mit NDR Kultur.
Wie der Kontakt zu unserer Partnerstadt derzeit aussieht und was die Stadt Celle alles tut, um sich auf die zu erwartenden Flüchtlinge vorzubereiten, ist im Audio-Mitschnitt nachzuhören:
zum Interview »
Für Informationen zum Aufenthalt und zur Beantwortung häufiger Fragen folgen Sie bitte derzeit den folgenden Links des Bundesministeriums des Inneren und Heimat, des Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und der GGUA Flüchtlingshilfe:
Sollten weitere Informationen vorliegen, so werden wir diese hier möglichst zeitnah veröffentlichen.
Für weiter Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte per Mail an abh@celle.de
Bitte geben Sie Ihren Namen, die Meldeadresse und eine Telefonnummer an, damit wir Sie auch telefonisch kontaktieren können.
Für eine Anmeldung in Celle und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen wir bitte folgende Dokumente von Ihnen:
Bitte übersenden Sie die Dokumente zu Nummer 1 und Nummer 2 vorab per E-Mail an abh@celle.de.
Wir werden Ihnen dann einen Termin zur Anmeldung mitteilen.
Den ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, ein Lichtbild, sowie die von Ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung bringen Sie bitte zu Ihrem Termin mit.
Bitte nutzen Sie nur diesen Weg der Kommunikation und geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer und weitere Kontaktdaten an.
Hinweis: Der Zutritt zum Gebäude ist nur unter Beachtung der 3G-Regelung „geimpft, genesen oder getestet“ möglich.
Bitte kommen Sie nur vorbei, wenn Sie einen verbindlichen Termin mitgeteilt bekommen haben.
Für Fragen im Bereich von Sozialleistungen, wenden Sie sich bitte direkt an Fachdienst:
Soziales, Jugendarbeit und Sport
Am Französischen Garten 3, 29221 Celle
Telefon: (05141) 12 5000 (Information)
E-Mail: bildung.jugend.soziales@celle.de
Für Geflüchtete aus der Ukraine besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Sozialleistungen (Grundleistungen, Kosten der Unterkunft und Hilfen zur Gesundheit) nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihre Ausweisdokumente mit.
Aktuell zuständig ist das örtliche Sozialamt.
Die Abteilung Soziales der Stadt Celle erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Fachdienst Soziales, Jugendarbeit und Sport
Am Französischen Garten 3, 29221 Celle
Telefon: (05141) 12 5000 (Information)
E-Mail: bildung.jugend.soziales@celle.de
Montag: 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 13:00 Uhr
Der Zutritt zum Gebäude ist nur unter Beachtung der 3G-Regelung „geimpft, genesen oder getestet“ möglich.
Aufgrund des überwiegend unklaren Impfstatus der Geflüchteten aus der Ukraine benötigen diese grundsätzlich einen negativ bescheinigten Schnelltest. Hierzu wenden Sie sich bitte an eines der bekannten Schnelltestzentren im Stadtgebiet.
Sollten weitere Informationen vorliegen, so werden wir diese hier möglichst zeitnah veröffentlichen.
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