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ALLRIS - Auszug

08.02.2024 - 5.2 Jahresbericht Schuldenmanagement 2023

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Wawrosch stellt die bisherige und die aktuelle Zinsentwicklung sowie die entsprechende Zins- und Anlagestrategie der Stadt Celle anhand einer Präsentation vor.

 

Frau Mrotzek gibt an, dass die Verwaltung das Team zum Schuldenmanagement nicht ausgeweitet habe, sondern die Bearbeitung mit aktuell vorhanden Personal erfolge. Zudem beteilige man sich an einer Arbeitsgruppe beim MI und arbeite dort sehr praxisorientiert. Herr Dr. Rodenwaldt wendet sich an Herrn Wawrosch mit der Frage wie er seine Anfangszeit 2016/2017 mit dem zukünftigen Schuldenstand 2026/2027 vergleiche, da der Gesamtschuldenstand sich ja nicht wesentlich verändert habe. Herr Wawrosch erklärt, dass in diesen Fällen verschiedene Voraussetzungen greifen. Grundsätzlich könne die zukünftige Entwicklung mit dem Zinsmanagement gut abgefangen werden. Zudem gibt er an, dass er mit dem ihm vorgelegten Finanzplan arbeite und er nicht entscheide welche Investitionsmaßnahmen durchgeführt und mit Krediten hinterlegt werden. Seine Aufgabe sei es die Fremdfinanzierung sicherzustellen. Frau Mrotzek ergänzt hierzu, dass der Rat über die Investitionsmaßnahmen entscheide.

 

Herr Trenkenschu erklärt, dass er eine gute Entwicklung sehe. Zum damaligen Zeitpunkt lag die Stadt Celle bei einer Verschuldung von 280 Mio. €, aktuell liege die Verschuldung bei 220/230 Mio. €. Die Tendenz gehe deutlich nach unten und nur dadurch sei die Verwaltung in der Lage zu investieren und z.B. neue Schulen zu bauen.

 

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Herr Wawrosch berichtet zusätzlich noch über die Grundsteuerreform. Zunächst einmal berichtet er, dass nach der beschlossenen Grundsteuererhöhung 29.000 Steuerbescheide versendet wurden.

 

Er berichtet auch, dass es in manchen Fällen in der Bevölkerung zu Verwechselung der jetzigen Grundsteuererhöhung und der zukünftigen Grundsteuerreform komme. Für die Grundsteuerreform erstelle das Finanzamt die Grundlagenbescheide. Aktuell seien alle Erklärungen zu der Grundsteuerreform seitens des Finanzamtes einmal bearbeitet. Die derzeitige Datenlage sei noch nicht aussagekräftig genug, er gehe von einer ersten Hochrechnung im II. Quartal aus. Grundsätzlich soll sich die Grundsteuerreform ertragsneutral für die Kommunen verhalten.

 

Herr Dr. Rodenwaldt fragt, welche Basis bei der Grundsteuerreform greife. Herr Wawrosch erklärt, dass die neue Grundsteuererhöhung als Basis diene. Zudem hält er noch fest, dass die Grundsteuerreform sich auch innerhalb Deutschlands unterscheide, während Bayern eine einheitliche Regelung getroffen habe und sich auf die Fläche des Grundstückes konzentriere, hätten z.B. Hessen und Niedersachsen eine Berechnung nach Lage und Fläche gewählt.

 

Herr Trenkenschu fragt in welcher Höhe man Erträge aus der Grundsteuer für 2024 veranschlagt habe. Herr Baacke erklärt, dass der Ansatz sich auf 16,4 Mio. € belaufe.

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Anlagen zur Vorlage