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ALLRIS - Auszug

14.12.2023 - 10 Verordnung der Stadt Celle über das Landschafts...

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Wortprotokoll

Auf Vorschlag von Herrn Rentsch wird nicht nur Tagesordnungspunkt 19, sondern auch TOP 20 vorgezogen und neu an TOP 11 gesetzt. Herr Schoeps bestätigt, dass dies auch sein Ansinnen bei der Änderung der Tagesordnung zu Beginn der Sitzung gewesen sei. Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 werden zusammen beraten.

 

Herr Lapusch stimmt zu, dass Umweltschutz und Naturschutz wichtig und sinnvoll seien. Demgegenüber seien die Interessen einzelner eventuell unmittelbar betroffener Anwohner erst einmal zurückzustellen. Selbstverständlich wisse der derzeitige Grundstückseigentümer, dass der Kauf des Grundstücks hochspekulativ ist. Trotzdem dürfe eine Beurteilung und/oder Unterschutzstellung nicht mit dem Vermögen des Eigentümers in Verbindung gebracht werden. Auch wenn gutachterlich eine Unterschutzstellung der Gesamtfläche empfohlen werde, empfehle er das Gesamtareal in drei Teile aufzuteilen, welche hinsichtlich des notwendigen Schutzstatus unterschiedlich zu bewerten seien: Der Streifen zur Zugbrückenstraße sei eher weniger schützenswert, die Pferdewiese sei bedingt schützenswert, der Eichenwald sei zu 100% schützenswert. Möglicherweise sollte vor einer Unterschutzstellung per Ratsbeschluss dem Eigentümer ein Angebot für einen Rückkauf angeboten werden.

 

Frau Abenhausen stellt klar, dass der jetzige Eigentümer Wald gekauft habe und seine Spekulation nicht aufgegangen sei, diesen in Bauland umzuwandeln. Insofern gebe es hier keinen finanziellen Verlust und vor allem keinen Klagegrund.

 

Frau Abenhausen fragt bei Stadtbaurätin Kuhls nach, ob die heutige Unterschutzstellung des Kollerschen Waldes per Ratsbeschluss ohne eine gleichzeitige Anpassung des Flächennutzungsplanes greife. Stadtbaurätin Kuhls bestätigt dies noch einmal. Eine Neufassung des Flächennutzungsplanes sei in Arbeit.

 

Herr Ehlers teilt mit, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion die Verwaltung die Einwände des Eigentümers überzeugend widerlege, so dass heute mit gutem Gewissen eine Entscheidung getroffen werden könne. Den Forderungen nach Ausweisung als Naturschutzgebiet erteile die CDU-Fraktion jedoch ganz klar eine Absage. Wie der Gutachter festgestellt habe, werden die Schutzzwecke auch durch ein Landschaftsschutzgebiet uneingeschränkt erfüllt. Urbane Räume und Naturschutzgebiete stehen grundsätzlich in einem gewissen Spannungsverhältnis zueinander, denn Zielkonflikte zwischen Natur-, Landschaftsschutz und Stadtentwicklung gebe es immer wieder.

 

Seine Fraktion entscheide sich eindeutig für den Schutz von Naturflächen; auch um den hohen Wert als Naherholungsfläche zu erhalten oder zu ermöglichen. Voraussetzung dafür sei, dass diese Areale auch betreten werden dürfen. In einem Naturschutzgebiet sei das entweder gar nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Daher sollte in den städtischen Bereichen, in denen Landschafts- und Naturschutzgebiete gleichermaßen rechtlich zulässig seien, grundsätzlich die Einrichtung eines LSG bevorzugt werden. In diesem Sinne stimme die CDU-Fraktion der Vorlage zu.

 

Es wird über beide Vorlagen AN/0194/23-001 und BV/0240/23-001 ein Beschluss gefasst:

 

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Der Rat der Stadt Celle beschließt einstimmig bei drei Enthaltungen:

  • Die Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) “Kollerscher Wald“ einschließlich der Verordnungskarte (Anlage 1) und Begründung (Anlage 2) sowie die Kenntnisnahme, Berücksichtigung, Zuweisung oder anderweitige Erledigung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß den in den anliegenden Tabellen (Anlagen 3 und 4) unter Spalte 2 „Würdigung der Stellungnahmen“ aufgeführten Erledigungsvermerken.
  • Dem Antrag AN/0194/23 wird zugestimmt. Er ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.
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Anlagen zur Vorlage