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ALLRIS - Auszug

14.12.2023 - 21.3 Satzung zum Schutz erhaltenswerter Landschaftsb...

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Wortprotokoll

Die TOPe 21 bis 21.3 werden gemeinsam behandelt.

 

Herr Rentsch ist der Auffassung, dass die Vegetationsschutzsatzung in der vorliegenden Form nicht ausreichend sei. Nur ein kleiner Teil der Bäume werde auf Wunsch der Eigentümer erfasst. Dies sei einfach zu dünn. Als sinnvoller erachte er eine Baumschutzsatzung mit gedeckelten Kosten. Seine Fraktion werde nicht zustimmen.

 

Frau Thomsen weist darauf hin, dass es darauf ankomme, die Bäume zu schützen und nicht die Bürger zu bestrafen.

 

Nach Auffassung von Herrn Ehlers sei die Neufassung eine erhebliche Verbesserung zu vorangehenden Entwürfen. Beispielsweise werde eine Ergänzung von Verboten vorgenommen (Verbot von Kranarbeiten im Kronenbereich, eine rechtzeitige Einbindung der Verwaltung bei Baumaßnahmen oder Vorgaben bei Wiederanpflanzungen).

 

Der Baum und Vegetationsschutz sei mit dieser Fassung im Vergleich zu früher deutlich erhöht. Wichtig sei, die Bürger bei den Entscheidungen mitzunehmen. Der wirksamste Baumschutz sei eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Seine Fraktion unterstütze die Neufassung.

 

Herr Ohl weist darauf hin, dass der Schutz von Bäumen und Baumgruppen, die nicht im Interesse von Privatpersonen stehen, künftig auch durch eine Satzung abgedeckt werde. Der Geltungsbereich der Satzung müsse verändert werden.

 

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Beschluss:

Der Rat beschließt mehrheitlich die Neufassung der Vegetationsschutzsatzung inkl. des auf 25.000 € erweiterten Bußgeldrahmens (beigefügt als Anlage 1a) und inkl. Anhang Liste I und II (beigefügt als Anlage 1b).

 

Der Antrag AN/0387/23 ist damit inhaltlich behandelt und erledigt.

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Anlagen zur Vorlage