01.11.2023 - 14 Anfragen an die Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Hehlentor
- Gremium:
- Ortsrat Hehlentor
- Datum:
- Mi., 01.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Vor Eintritt in den öffentlichen Teil der Sitzung fand eine Bürgeranhörung statt. Folgende Themen wurden vom Ortsrat aufgegriffen (TOP 14.1 -14.3):
14.1 Kontaktbeamter Herr Frank Michael Voigt
Ortsbürgermeisterin Schiano begrüßt den Kontaktbeamten Herrn Frank Michael Voigt und erteilt ihm das Wort. Er stellt kurz die aktuellen Unfallzahlen des Jahres 2023 bezogen auf das Quartier Dörnbergstraße, Wittinger Straße und Berkefeldweg vor. Aus Sicht der Polizei gebe es hier jedoch keine Verkehrsunfallschwerpunkte, die aktuell ein Handeln seitens der Polizei erforderlich machen.
14.2 Zustand Gehwege nach Glasfaserausbau mit der Deutschen Glasfaser
Aus der Mitte der Bürger wird nachgefragt, wer für die ordnungsgemäße Instandsetzung der teils sehr schlecht hinterlassenen Gehwege nach dem Glasfaserausbau der Deutschen Glasfaser zuständig sei?
Ortsratsbetreuer Florian Schetzke teilt dazu mit, dass für die Verkehrssicherungspflicht auf den Gehwegen die Stadt Celle zuständig sei. Die Fachverwaltung kontrolliere die Gehwege nach Abschluss der Arbeiten der Deutschen Glasfaser, nehme diese ab und fordere diese ggfs. auch zu Nachbesserungen auf. Erst wenn alles zur vollsten Zufriedenheit der Stadt Celle in Ordnung gebracht wurde, werden die Rechnungen der Deutschen Glasfaser beglichen.
14.3 Einfahrt Dörnbergstraße von Norden
Aus der Mitte der Bürger wird mitgeteilt, dass nach dem Umzug von Edeka Musswells in den neuen Markt in der Dörnbergstraße, sowohl Fahrradfahrer als auch Autofahrer von Norden verkehrt in die Dörnbergstraße einfahren. Er fragt nach, ob man die Einbahnstraße noch deutlicher kenntlich machen könne?
14.4 Gehweg Mummenhofstraße/Hohe Wende
Ortsratsmitglied Biermann bittet die Verwaltung, das "fehlende Stück Fußweg" am Ende der ehemaligen Kasernen-Anlage "Hohe Wende" im Einmündungsbereich der Sprengerstrasse
zu vervollständigen. Dort biegt der rot gekennzeichnete Radweg auf die Straße ab, der Fußweg endet aber vor einer Grünfläche zur Straße. Auf der Verkehrsinsel im Einmündungsbereich läuft aber wieder ein Fußweg parallel zum Radweg, ebenso auf der gegenüberliegenden Seite an der Mummenhofstraße.
14.5 Allerrandweg (TOP 17.1 am 01.03.2023, TOP 16.3 am 21.06.2023)
Ortsratsmitglied Falkenhagen bittet die Verwaltung, die abgängige Abgrenzung zur Aller im Bereich des Allerrandweges (entlang der Wittinger Straße) von der Allerbrücke kommend in Richtung Pfennigbrücke zu erneuern.
14.6 Pflege von Bäume in der Otto-Palm-Straße
Ortsratsmitglied Kollster fragt nach, wer für das Gießen der im heißen Juni gepflanzten Bäume in der Otto-Palm-Straße zuständig gewesen sei? Gab es dafür vielleicht Baumpatenschaften?
14.7 Abruptes Ende der Fahrradstraße Wittinger Straße
Ortsratsmitglied Kollster berichtet, dass immer mehr Fahrradfahrer auf der Wittinger Straße in Richtung Torplatz fahren, statt auf dem Bürgersteig, wie es vorgesehen sei. Die Fahrradfahrer bemerken dort nicht, dass die Fahrradstraße an der Schlepegrellstraße (Lieferantenzufahrt Küche AKH) ziemlich plötzlich zu Ende sei und sie auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg fahren müssen.
14.8 Straßenbeleuchtung von Bäumen verdeckt
Ortsratsmitglied Poerschke fragt nach, wer zuständig sei, wenn die Straßenbeleuchtung von Bäumen verdeckt sei?
14.9 Anfragen nach §16 der Geschäftsordnung des Rates
Ortsratsmitglied Lechner teilt mit, dass es es nicht nachvollziehen könne, warum drei seiner Anfragen nach § 16 der Geschäftsordnung nicht beantwortet wurden, obwohl ihm dieses seitens der Stadt Celle zugesagt wurde.
Nachtrag zum Protokoll:
Die Stadt Celle hat lediglich mitgeteilt, dass auch im Rahmen von Ortsratssitzung der § 16 der Geschäftsordnung des Rates als Konkretisierung des § 56 NKomVG Anwendung findet. Das bedeutet aber auch, dass bei der Frage der Zulässigkeit und hinsichtlich der Beantwortung ebenfalls dieselben Maßstäbe anzulegen sind. Dieses Instrument dient lediglich zur eigenen Unterrichtung über in Angelegenheiten des Ortsteils. Drei der gestellten Anfragen sind deshalb zurückgewiesen worden, weil diese Themen bereits über Anträge in der Verwaltung in der Bearbeitung sind. Die Anfragemöglichkeit des § 16 GO ist nicht dazu geeignet, Vorgänge zu beschleunigen, die ohnehin bereits in der Bearbeitung sind und über deren Fortgang in den Sitzungen auch regelmäßig informiert wird. Insbesondere der der Anfrage zum Berkefeldweg vorangestellte Vorbehalt zeigt, dass dem Fragesteller bekannt gewesen ist, dass sich die Verwaltung bereits kümmert, es aber zu urlaubsbedingtem Verzug kommen wird. Vor diesem Hintergrund erscheint die Frage fast rechtsmissbräuchlich, ist aber jedenfalls nicht mit dem Gebot der Rücksichtnahme der kommunalen Organe untereinander vereinbar.
14.10 Anfragen an die Verwaltung
Da drei ihrer vier Anfragen nach § 16 der Geschäftsordnung der Rates zurückgewiesen wurden, fragt Ortsratsmitglied Thomsen nach, wie sie künftig Fragen an die Verwaltung stellen müsse, damit sie auch eine Antwort bekomme?
Nachtrag zum Protokoll:
Es können im Rahmen der zulässigen Grenzen des § 16 GO i.V.m. § 56 NKomVG Fragen zur eigenen Unterrichtung über Angelegenheiten des Ortsrates gestellt werden.