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ALLRIS - Auszug

16.11.2023 - 5 Straßenrechtliche Einziehung der Straße "Im Rau...

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Wortprotokoll

 

Herr Dr. Huber (Klimaplattform) fragt, welche Vor- und Nachteile durch die Vorlage für die Bewohner und der Verwaltung entstehen könnten.

Herr Frohnert (Fachdienstleiter Tiefbauamt) teilt mit, dass die Straße gewidmet ist und nur ein Anlieger vorhanden ist. Dieser Anlieger möchte die Straße kaufen, wodurch die Stadt Celle entlastet wird.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

Beschlussvorschlag:

1) Der VA beschließt, das straßenrechtliche Einziehungsverfahren entsprechend § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Art. 20 und 21 des Niedersächsischen Rechtsvereinfachungsgesetzes vom 19.09.1989 (Nds. GVBl. S. 345) für die Ortsstraße "Im Rautenkranz" auf dem Flurstück 66/59, Flur 30, Gemarkung Celle, durchzuführen, wonach zunächst die Einziehungsabsicht ortsüblich bekanntzugeben ist, um jedermann Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen.

 

2) Unter dem Vorbehalt, dass keine Bedenken im Zuge des Verfahrens zu 1) vorgebracht werden, beschließt der VA die Einziehung der Verkehrsfläche entsprechend § 8 NStrG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung. Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung der Einziehungsverfügung - frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht - wirksam. 

 

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Anlagen zur Vorlage