16.11.2023 - 4 Satzung zum Schutz erhaltenswerter Landschaftsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 16.11.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
Wortprotokoll
Herr Pohlmann (Fachbereichsleiter Verkehr und technische Dienste) erläutert die Vorlage.
Frau Thomsen (Bündnis 90 / Grüne) fragt, inwieweit die VSS den Geltungsbereich des Bundesnaturschutzgesetzes einschränkt bzw. betrifft. Sie stellt ferner klar, dass die Vegetationsschutzsatzung (VSS) keine Baumschutzsatzung (BSS) ist. Weiterhin fragt Frau Thomsen:
- Was mit den Bäumen sei, die nicht aufgeführt worden sind?
- Wie die Verwaltung die Satzung kontrolliert?
- Welche Abteilung aus der Verwaltung für die Kontrolle zuständig sei?
- Wie informiert die Verwaltung über die Satzung?
Herr Pohlmann teilt mit, dass eine Vegetationsschutzsatzung als kommunales Recht keine Bundesgesetzgebung (hier Bundesnaturschutzgesetz) einschränken oder gar außer Kraft setzen kann. Das BNatschG gilt selbstverständlich weiterhin.
Bäume, die nicht in der VSS aufgeführt sind, haben momentan, außer den Regelungen des BNatschG und evtl. vorliegender B- Plan- Vorgaben, keinen besonderen Schutzstatus.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung und Kontrolle der VSS obliegt dem FD 67 / Grünbetrieb.
Die VSS ist auf der Internetseite der Stadt Celle veröffentlicht.
Die Stadtbaurätin ergänzt, dass bei Bauvorhaben so früh wie möglich versucht wird auf die VSS hinzuweisen.
Herr Rentsch (SPD) teilt mit, dass die VSS aus Sicht seiner Fraktion nicht für den Schutz der Bäume im Stadtgebiet ausreicht. Bei nächster Gelegenheit wird seine Fraktion erneut versuchen, eine BSS ein zu führen. Daher lehnt seine Fraktion die Vorlage ab.
Herr Ehlers befürwortet die Vorlage, da positive Veränderungen durch die VSS zu erkennen sind. Auf langer Sicht sei die VSS der bessere Weg.
Die Ausschussvorsitzende fragt, wie viele Bäume in der Denickestraße noch da sind und wann und ob nachgepflanzt würde.
Herr Hoppenstedt (FD67) antwortet, dass dort alle Bäume bereits gefällt wurden und geplant ist ab dem 21.11.23 neue Bäume zu pflanzen.
Frau Thomsen stellt nochmals klar, dass die untere Naturschutzbehörde für das Bundesnaturschutzgesetz zuständig ist und daher bei der VSS miteingebunden werden sollte.
Die Stadtbaurätin sieht hier keinen Anlass, da die Zuständigkeit für VSS klar dem städtischen Grünbetrieb zugewiesen wurde. Grünbetrieb und UNB stimmen sich in Baumschutzfragen je nach Zuständigkeitsbereich ab.
Frau Thomsen äußert den Wunsch, dass die Verwaltung auf ihrer Homepage klarer über die Zuständigkeit informieren sollte.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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