Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

30.11.2023 - 10 Bebauungsplan Nr. 178 Ahg der Stadt Celle "Fuß-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage.

 

Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, warum plötzlich Fördergelder verfügbar seien, erläutert die Stadtbaurätin, dass der Bebauungsplan nicht förderfähig sei, die Fahrradbrücke selbst hingegen schon, da sie im Fahrradaktionsplan stünde.

 

Die AfD-Fraktion begrüßt, dass eine zusätzliche Ausgleichsmaßnahme mit dazu genommen werde, lehne aber den Brückenbau ab.

 

Die SPD-Fraktion verweist darauf, dass man den Brückenneubau befürworte, da so eine direkte Wegverbindung geschaffen werde. Weiterhin erkundigt sich die Fraktion, ob es richtig sei, dass die Stadt einen Teil der Umgehungsstraße als Baulast übernehme. Die Stadtbaurätin teilt mit, dass ihr darüber bisher keine Kenntnisse vorlägen. Die Frage werde im Rahmen des Protokolls beantwortet.

 

Nachtrag zum Protokoll:

Die Stadt Celle hat für keinen Teil der Ortsumgehung die Straßenbaulast übernommen und beabsichtige das auch nicht zu tun.

 

Die CDU-Fraktion teilt mit, dass sie den Beschlussvorschlag unterstütze und den Neubau der Brücke begrüße, vor allem wegen der hohen Fahrradnutzung in Altenhagen.

 

Im Anschluss gibt der Ausschuss mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen folgende Beschlussempfehlung:

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bewertung der vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 178 Ahg der Stadt Celle „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg“ sowie der dazu gehörigen Begründung mit Umweltbericht wird entsprechen der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

  1. Dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplan Nr. 178 Ahg der Stadt Celle „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg“ sowie der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit mit Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wird beschlossen.

 

  1. Stellungnahmen sollen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. 
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage