08.02.2024 - 4 Antrag der FDP-Fraktion "Anfrage zur Digitalisi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 08.02.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 12 Digitalisierung, IT und Organisation
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Falkenhagen fragt, ob zu diesem Tagesordnungspunkt Fragen seitens des Ausschusses bestehen. In Bezug auf die bereitgestellte Übersicht von FD 11 möchte Herr Falkenhagen wissen, welche Dienstleistung sich hinter der „Kleinen Lotterie“ befinde. Aus dem Ausschuss kommt der Hinweis, dass es sich hierbei um die Genehmigung von Lotterien durch das Ordnungsamt handeln könnte.
Herr Falkenhagen fragt, ob alle grün dargestellten Dienstleistungen online sein. Frau Festersen erklärt, dass diese online genutzt werden können. Zudem sei unter der Übersicht eine Legende. Demnach sind die grün markierten Dienstleistungen für die Bürger veröffentlicht. Bei den orange markierten Leistungen besteht noch weiterer Optimierungsbedarf, wobei blau noch nicht veröffentlicht sei.
Aus dem Ausschuss kommt die Frage, ob es ein Zielszenario oder Zeitraum gäbe, wann mit der Digitalisierung der Verwaltung zu rechnen sei. Frau Festersen erklärt, dass ein fester Zeitraum nicht festgelegt werden könne, da auch für die schon digitalen Dienstleistungen immer bessere und neue Lösungen bereitstünden. Herr Falkenhagen fragt, ob gesagt werden könne, wann alles online erledigt werden kann. Frau Festersen erklärt, die Digitalisierung der Online-Dienste sei eine Daueraufgabe, es kämen auch neue Vorgänge hinzu oder andere würden wegfallen.
In der Vergangenheit war man sehr auf die Umsetzung des Angebotes der Verwaltungsleistungen für den Bürger nach dem OZG (Onlinezugangsgesetz) fokussiert. Das OZG sah eine Umsetzungsfrist zum 31.12.2022 vor. Eine Nachfrist gäbe es nicht, da Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, nun mehr als Daueraufgabe gelte. Zudem führt Frau Festersen aus, dass Digitalisierung sich nicht nur auf das Angebot für den Bürger stützt, sondern auch zu beachten sei, zukünftig die Vorgänge dahinter, also die entsprechenden Schnittstellen zu digitalisieren.
Herr Espe stimmt Herrn Falkenhagen zu, dass ein Zeitraum bestimmt werden können müsste, wann mit der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen zu rechnen sei. Zudem gibt er an, dass in Deutschland bereits eine Kommune ausgezeichnet wurde, die alle Verwaltungsleistungen digitalisiert hätte. Die Stadt Celle wäre gerade bei der Hälfte der Dienstleistungen angekommen. Frau Künstler fragt, ob eine Reihenfolge für die Digitalisierung von den Verwaltungsleistungen gäbe. Frau Festersen erläutert, dass zunächst auch immer die gesetzlichen Vorgaben geprüft werden müssten. Es gibt Vorgänge die ausschließlich z.B. in Schriftform erfolgen müssen.
Frau Hagedorn gibt an, dass es doch möglich sein müsste, dass seitens der Verwaltung die Aussage getroffen wird wann z.B. 90% der Vorgänge digitalisiert seien. Frau Festersen erklärt, diese Festlegung könne aus den bereits dargelegten Gründen nicht getroffen werden. Frau Mrotzek erklärt, dass selbst mit Erreichen des Reifegrades 3 sei die Verwaltung noch nicht komplett digital. Nun habe man aber ein Team für diese Aufgabe zusammengestellt und ist personell auch besser ausgestattet für die zukünftige Bewältigung der Aufgabe. Zudem müssten auch die entsprechenden verwaltungsinternen Prozesse betrachtet werden.
Herr Espe gibt an, dass es auch Behörde gäbe, die noch schlechter digitalisiert seien. Er habe das Bürgerportal auch selber schon genutzt. Allerdings frage er sich auch wie man bei einer digitalen Verwaltungsleistung wieder zurückfallen könne. Frau Festersen erklärt, dass die Verwaltung immer parallel nach neuen digitalen Lösungen suche. Die fertige, schon digitalisierte Verwaltungsleistung würde dann im Bereich der Reifegrade zurückgestuft werden.
Frau Hagedorn fragt, dass es doch möglich sein müsse, eine Aussage zu tätigen wie z.B. 90% der Verwaltungsleistungen zu digitalisieren dauere noch 5 Jahre. Herr Dr. Rodenwaldt gibt an, dass diese Diskussion vor 30/40 Jahren hätte geführt werden sollen. Das Digitalisierungsproblem betreffe auch noch andere Bereiche wie beispielsweise die Schulen. Auch hier sei der gewünschte Zustand noch nicht erreicht und entsprechende Mittel müssten zur Verfügung gestellt werden.
Herr Falkenhagen erläutert, dass er das Bürgerportal schon getestet habe. Probehalber habe er die Leistung „Einschulungsuntersuchung“ ausgewählt. Hier erschien nur der Hinweistext „Wenden Sie sich an die zuständige Stelle“. Herr Falkenhagen regt an, an dieser und ähnlichen Positionen einen Link zur Weiterleitung an die zuständigen Dienststellen einzufügen. Frau Festersen erklärt, dass das Bürgerportal gemeinsam mit den Landkreis genutzt werde und stetig optimiert werde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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592,6 kB
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(wie Dokument)
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99,6 kB
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