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ALLRIS - Auszug

12.02.2025 - 10 Änderung bei der Berufung von Vertreterinnen un...

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Die im Sachverhalt der o. g. Vorlage aufgeführte Neubesetzung von unbesoldeten Stellen gleicher Art stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 u. 6 NKomVG durch Beschluss fest.