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ALLRIS - Auszug

12.02.2025 - 15 Einbringung von Anfragen und Anträgen

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Wortprotokoll

Bezüglich der Thematik “Einbringung von Anträgen” weist der Ratsvorsitzende einleitend darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung zunächst alle Antragsteller vorbringen sollen, in welchen Ausschüssen des Rates ihr Antrag vorberaten werden soll (Redezeit max. zwei Minuten pro Antragsteller). Am Ende werden dann alle Verweisungen in die Ratsausschüsse per Beschluss festgestellt.